Ihr Anspruch
Ihr Anspruch
Stimmt mein Rentenbescheid?
Google hilft – oder doch nicht? Es gibt heute fast unbegrenzte Möglichkeiten um an Informationen zu gelangen. Aber treffen diese auch tatsächlich auf jeden Einzelfall zu? Und sind diese Informationen auch immer aktuell?
Das deutsche Sozialrecht ist leider weder besonders verständlich, noch sehr transparent gestaltet. Von mir dürfen Sie eine verständliche und verlässliche Auskunft erwarten.
Als registrierter Rentenberater bin ich zur außergerichtlichen Rechtsberatung befugt. Ich vertrete Sie und Ihre Interessen im Antrags- und Widerspruchsverfahren gegenüber der Rentenversicherung und wenn es sein muss, auch im Klageverfahren vor Sozial- und Landessozialgerichten. In dieser Tätigkeit, für die das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zur Anwendung kommt, bin ich haftpflichtversichert.
Rentenberater
Der Begriff des Rentenberaters ist im Rechtdienstleistungsgesetz (RDG) geregelt. Das Rechtsdienstleistungsgesetz regelt die Befugnis, außergerichtliche Rechtsdienstleistungen zu erbringen und Rechtsuchende, den Rechtsverkehr und die Rechtsordnung vor unqualifizierten Rechtsdienstleistungen zu schützen (§ 1 Abs. 1 RDG).
Rentenberater sind aufgrund ihrer besonderen Sachkunde zur unabhängigen Rechtsberatung im Bereich des Sozialrechts und weiterer Rechtsgebiete zugelassen. Sie sind in diesem Umfeld wie Rechtsanwälte tätig und an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gebunden. Im Steuerrecht kennt man mit dem Steuerberater eine vergleichbare Berufsgruppe. Rentenberater müssen ihre besondere Qualifikation und Berufserfahrung gegenüber dem die Registrierung vornehmenden Gericht nachweisen und dürfen die geschützte Berufsbezeichnung Rentenberater erst nach Eintragung im Rechtsdienstleistungsregister führen. Rentenberater sind unabhängige Vertreter der Interessen Ihrer Mandanten.
Bei der zuständigen Behörde registrierte Rentenberater dürfen aufgrund besonderer Sachkunde Rechtsdienstleistungen in folgenden Bereichen erbringen: Rentenberatung auf dem Gebiet der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung, des sozialen Entschädigungsrechts, des übrigen Sozialversicherungs- und Schwerbehindertenrechts mit Bezug zu einer gesetzlichen Rente sowie der betrieblichen und berufsständischen Versorgung (§ 10 Abs. 1 RDG).
Ich bin als Rentenberater registriert im Rechtsdienstleistungsregister unter dem Aktenzeichen 75 E – 335/19 durch das Landgericht Mainz.
Darüber hinaus bin ich Sozialversicherungsfachangestellter, Diplom Betriebswirt (VWA), Mitglied im Bundesverband der Rentenberater e.V. und verfüge über 15 Jahre Berufserfahrung im deutschen Sozialrecht.
Rentenberater
Honorar & Vergütung
Honorar & Vergütung
Sowohl für Rechtsanwälte als auch Rentenberater gelten die Gebührenvorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).
In der Regel schließe ich Vergütungsvereinbarungen ab, bei denen die tatsächlichen Kosten vom Gebührenrahmen des RVG abweichen können.
Sprechen sie das Thema Kosten bitte offen an, denn die Kosten einer Rechtsberatung hängen von Ihrem individuellen Sachverhalt und dem damit einhergehenden Aufwand ab. Gerne kläre ich Sie im Vorfeld eines Mandats darüber auf, mit welchen Kosten Sie zu rechnen haben.
Unter Umständen trägt auch eine Rechtsschutzversicherung die Kosten der Rechtsberatung oder Prozessvertretung durch einen Rentenberater. Dies hängt von jeweiligen Anbieter und dem Versicherungsvertrag ab.
Sofern das Verfahren (Widerspruch, Klage, Berufung) erfolgreich war, besteht auch die Möglichkeit der Kostenerstattung für Rechtsmittelverfahren durch den Versicherungsträger selbst (§ 63 SGB X und § 193 SGG).
Rechtsberatungskosten können als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden (BdF IV B5-S.2255-356/97 vom 20.11.1997).